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Clevercircles und die Steuererklärung – so einfach geht's!

Nadja Burri 9. März 2023 3 Min. Lesedauer

Wie jedes Jahr muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Dass dies den Wenigsten Freude bereitet, muss wohl nicht erwähnt werden. Umso wichtiger ist es, Klarheit über das Vorgehen beim Ausfüllen zu haben. In diesem Blogbeitrag möchten wir kurz erläutern, wie ETFs und Indexfonds in der Schweiz versteuert werden müssen und wie Sie diese konkret für clevercircles in Ihrer Steuererklärung deklarieren.

ETF und Indexfonds versteuern in der Schweiz

Wer mit clevercircles anlegt, investiert in ETF und Indexfonds. ETF und Indexfonds sind Wertschriften und müssen in der Steuererklärung entsprechend erfasst werden. Auch bei Wertschriften wird zwischen Vermögen (Steuerwert) und Einkommen (steuerbarer Ertrag) unterschieden.

Das steuerbare Vermögen ergibt sich aus der Stückzahl multipliziert mit dem Steuerwert. Wichtig zu wissen: Die Steuerwerte der einzelnen Fonds werden von der eidgenössischen Steuerverwaltung publiziert und entsprechen in der Regel dem letzten Schlusskurs des Steuerjahres. Der Steuerwert kann aber auch tiefer sein als der Schlusskurs per Jahresende. Dies ist insbesondere der Fall bei Anlagefonds mit direktem Grundbesitz. In der Steuererklärung ist dieser Wert im Wertschriftenverzeichnis unter "Steuerwert" einzutragen.

Der Ertrag aus ETF und Indexfonds muss als Einkommen versteuert werden, soweit er nicht auf separat ausgewiesene Kapitalgewinne und Rückzahlungen von Kapitaleinlagen entfällt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der ETF die Dividenden- oder Zinserträge ausschüttet oder reinvestiert, also thesauriert. Auf steuerbaren Schweizer Kapitalerträgen, wie Dividenden und Zinsen, wird eine Quellensteuer erhoben, die sogenannte Verrechnungssteuer (VST). Diese beträgt 35%. Der Bund erhebt diese an der Quelle, also direkt bei den Fonds. Im Wertschriftenverzeichnis ist dieser Betrag unter "Total Bruttoertrag mit Verrechnungssteuer/Rubrik A" aufzuführen. Quellensteuerabgaben auf Dividenden haben einen direkten Einfluss auf Ihre Rendite. Diese ETFs schütten nur 65 Prozent der Erträge an die Anleger aus. Die Erträge von ausländischen ETFs und Indexfonds unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer und werden somit in der Steuererklärung unter "Total Bruttoertrag (ohne Verrechnungssteuerabzug/Rubrik B)" erfasst.

Die Verrechnungssteuer für die Schweizer ETF und Indexfonds erhalten Sie zurück, wenn Sie Ihre Vermögenserträge im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung deklarieren. Die Verrechnungssteuer wird entweder mit dem geschuldeten Steuerbetrag verrechnet oder auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Wie deklariere ich die Wertschriften von clevercircles?

Bei clevercircles erhalten Sie in Ihrem Steuerverzeichnis alle relevanten Daten für Ihre Steuererklärung auf einen Blick. Wofür Sie bei vielen Banken bezahlen, gibt es bei clevercircles kostenlos.

Nach dem Login bei clevercircles, finden Sie unter PROFIL > BANK Ihr Steuerverzeichnis fürs jeweilige Jahr.

 

Welche Zahlen sind relevant für die Steuererklärung?

Auf der ersten Seite Ihres Steuerverzeichnisses finden Sie die Zusammenfassung. Hier finden Sie die drei Zahlen, welche für die Steuererklärung relevant sind. Als ersten Wert übertragen Sie das Total in Zeile drei/Spalte 1 (Steuerwert 31.12.) ins Wertschriftenverzeichnis unter "Total Steuerwert".

Den zweiten Wert finden Sie in der ersten Zeile "Rubrik A" – Werte mit Abzug der eidg. Verrechnungssteuer (35%). Dort entnehmen Sie den Wert in der Spalte "Steuerbarer Ertrag CHF" und übertragen diesen ins Wertschriftenverzeichnis unter ""Total Bruttoertrag mit Verrechnungssteuer/Rubrik A". Den dritten relevanten Wert für die Steuererklärung finden Sie in der zweiten Zeile "Rubrik B "Werte ohne Quellensteuer". Übertragen Sie den Wert der zweiten Spalte "Steuerbarer Ertrag CHF" ins Wertschriftenverzeichnis unter "Total Bruttoertrag ohne Verrechnungssteuerabzug/Rubrik B".

Legen Sie das gesamte Steuerverzeichnis Ihrer Steuererklärung bei.

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Beachten Sie bitte: Alle obigen Hinweise sind allgemeiner Natur und stellen keine Steuerberatung dar. Sie beziehen sich auf natürliche Personen, deren Wertschriften sich im Privatvermögen befinden.


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