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Das bedeutet das Nein zur BVG-Reform für die private Vorsorge

Fabio Canetg 31. Oktober 2024 4 Min. Lesedauer

Am 22. September hat die Schweizer Stimmbevölkerung die BVG-Reform abgelehnt. Die geplanten Verbesserungen für Teilzeit-Angestellte werden nicht umgesetzt. Vor allem Mehrfach-Teilzeitangestellte trifft das hart.

Es war am Ende keine Überraschung mehr: 67.1 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung lehnten am 22. September 2024 die BVG-Reform ab. Die Vorlage wollte die Renten aus der zweiten Säule kürzen und Teilzeit-Angestellte in der beruflichen Vorsorge besserstellen.

Zusammen mit den Gewerkschaften hatte die SP das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Das vor allem wegen der vorgeschlagenen Rentenkürzungen. Unterstützt wurden sie von einigen Gewerbeverbänden. Diese waren gegen die Vorlage, weil die angedachten Verbesserungen für Teilzeit-Angestellte viel Geld gekostet hätten.

Doch was bedeutet dieses Nein nun für Arbeitnehmende und ihre private Vorsorge?

Das Nein hat weitreichende Folgen

Die grössten Verlierer des Neins zur BVG-Reform sind Arbeitnehmende mit mehreren Teilzeitanstellungen. Die BVG-Reform wollte vor allem die Situation dieser Leute verbessern. Nun bleibt alles beim Alten – mit problematischen Folgen für die Altersvorsorge.

In der zweiten Säule obligatorisch versichert ist nämlich nur, wer mehr als die sogenannte Eintrittsschwelle von 22’050 Franken pro Jahr verdient – pro Arbeitgeber. Bei vielen macht das Sinn: Wer beispielsweise nur 20 Prozent nebenher arbeitet, ist bereits über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) abgesichert. Diese Leute müssen nicht auch noch zusätzlich in der zweiten Säule versichert werden.

 

Diese Verbesserungen hätte die BVG-Reform gebracht

Problematisch bleibt die weiterhin hohe Eintrittsschwelle aber für Menschen mit mehreren Teilzeitanstellungen. Ein Beispiel: Stellen Sie sich eine 45-jährige Frau vor, die 50 Prozent in einem Kino arbeitet und 30 Prozent in einer Gärtnerei. Sie hat zwei Anstellungen mit je 20’000 Franken Jahreslohn hat – und sollte nach der ursprünglichen Logik der beruflichen Vorsorge auch in der zweiten Säule versichert sein.

Allerdings wird die Eintrittsschwelle bei keinem der beiden Arbeitgeber überschritten. Die Folge: Trotz eines Jahreslohns von insgesamt 40’000 Franken wird unsere Beispiel-Frau – wegen des Neins zur BVG-Reform – nun auch weiterhin nicht in der zweiten Säule versichert sein. Wäre die Vorlage angenommen worden, wäre unsere Kino- und Gärtnereimitarbeiterin neu in beiden Jobs auch obligatorisch in der Pensionskasse versichert worden.

 

Mehrfach-Teilzeitangestellte müssen privat vorsorgen

Konkret wären bei einem «Ja» neu 32'000 Franken des Lohnes unserer Beispiel-Frau in der Pensionskasse versichert gewesen. Das auch deshalb, weil die Vorlage nicht nur eine tiefere Eintrittsschwelle vorsah, sondern auch einen tieferen Koordinationsabzug.* Die Kino- und Gärtnereimitarbeiterin hätte neu also über beide Arbeitgeber gespart für eine spätere BVG-Rente.

Weil die Reform abgelehnt wurde, wird sie das nun aber auch weiterhin nicht tun. Das heisst: Sie muss im Alter auskommen mit einer AHV-Rente – und nur einer AHV-Rente. Die beträgt nach der Einführung der 13.-AHV-Rente jährlich maximal 31'850 Franken; wobei unsere Beispiel-Frau wegen ihres tiefen Lohns nicht einmal dieses Maximum bekommen würde, sondern nur rund 24'000 Franken pro Jahr.

Will sie im Alter nicht nur von der AHV-Rente leben, muss sie sich zusätzlich um eine private Vorsorge kümmern. Das zeigt: Die Wichtigkeit einer dritten Säule ist durch das Nein zur BVG-Reform weiter gestiegen. Im Speziellen für mehrfach-teilzeitangestellte Personen.

*Für die Spezialistinnen und Spezialisten: Der Koordinationsabzug sollte von 7/8 des maximalen AHV-Lohnes (aktuell 25'725 Franken) auf 20 Prozent des Jahreslohnes gesenkt werden. Die Frau in unserem Beispiel wäre bei einem Ja zur BVG-Reform neu also nur darum auch in der zweiten Säule versichert worden, weil sowohl die Eintrittsschwelle als auch der Koordinationsabzug gesunken wären.

 

Autor Fabio Canetg hat an der Universität Bern und an der Toulouse School of Economics zum Thema Geld­politik doktoriert. Heute unterrichtet er im Ökonomie-Masterlehrgang der Universität Neuchâtel, zudem ist er Dozent MAS an der Universität Bern. Als Journalist arbeitet er hauptsächlich für das Schweizer Radio und Fernsehen und swissinfo.ch. Er moderiert den Geldpolitik-Podcast «Geldcast» und den Finanzpodcast «Börsenstrasse Fünfzehn».

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